IT und Datensicherheit (II)
27. März 2010
Zu meinem ersten Beitrag zum Thema [Update: es erschien bereits eine andere Ergänzung] gibt es eine Ergänzung: Es gibt nun „von oben“ eine Anweisung, sich an das Datenschutzgesetz des Bundeslandes zu halten. Dieses schreibt vor, daß Lehrer eine Genehmigung benötigen, wenn sie persönliche Daten von Schülern (und Eltern) elektronisch speichern und verarbeiten wollen. Diese Genehmigung muß bei der Schulleitung beantragt werden, und für die Genehmigung muß man ein paar Auflagen erfüllen.
Zunächst einmal darf man als Nicht-Klassenlehrer keine Telefon- und Adreßlisten (von Schülern und Eltern) elektronisch anlegen und speichern. Schüler- und Notenlisten (ohne Adresse usw.) sind erlaubt. Der eigene Rechner muß zumindest paßwortgeschützt sein; Verschlüsselung der Daten wird empfohlen. Falls Familienmitglieder den Computer nutzen, müssen die Daten auf einem besonderen beruflichen Nutzerkonto gespeichert werden, auf das nur der Lehrer Zugriff hat. Wenn die Daten auf USB-Sticks o. ä. transportiert werden, müssen sie verschlüsselt werden. Der Genehmigungsantrag fragt all diese Umstände ab; und die Schulleitung ließ durchblicken, daß sie die gemachten Angaben nicht überprüfen kann und wird.
Ich sehe diese Angelegenheit mit gemischten Gefühlen. Die Vorgaben des Datenschutzgesetzes befürworte ich; ich halte sie sogar für nicht ausreichend; denn für den von mir als besonders kritisch empfundenen Bereich gibt es keine Regelung: Der Versand der Daten per E-Mail ist in der Anweisung nicht einmal erwähnt! Noch immer haben es die meisten Leute nicht verstanden, daß eine unverschlüsselte E-Mail einer Postkarte entspricht, die unterwegs jeder lesen kann. Weiterhin gibt es keine Regelungen hinsichtlich der Nutzung externer Dienste, wie z. B. der Google-Dienste (angefangen bei Google-Mail bis hin zu serverseitigen Office-Anwendungen und Speicherplätzen)!.
Die Reaktionen einiger Kollegen auf diese neue Anordnung sprachen Bände. So wurde z. B. gefragt, ob man den Rechner auch mit einem Paßwort schützen müsse, wenn man in seiner Wohnung alleine lebe. (Ich hege den starken Verdacht, daß der Fragesteller auf seinem Windows-Rechner kein eigenes Benutzerkonto eingerichtet hat, sondern mit Administratorrechten arbeitet und surft.) Einige Kollegen wollen nun auf die elektronische Verarbeitung der Schülerdaten komplett verzichten. Prinzipiell die bessere Wahl bei solchen Schwierigkeiten.
Insgesamt erscheint mir diese zwar nicht neue, aber nun endlich angewandte Regelung als nicht ausreichend. Andererseits ist das ganze insofern ein Witz, als daß das lediglich für die elektronische Speicherung und Verarbeitung von Daten gilt. Meine Notenliste im papierenen Lehrerkalender interessiert die Datenschützer weit weniger und ist nicht genehmigungspflichtig. Und ich kann meine Tasche genauso irgendwo vergessen oder mir stehlen lassen wie einen USB-Stick. Letzteren habe ich wenigstens verschlüsselt; meine Tasche mit dem papierenen Lehrerkalender nicht.
Das Hauptproblem liegt in meinen Augen einfach darin, daß es für Lehrer an Schulen (im Gegensatz zu Hochschulen) keinen Arbeitsplatz gibt. An einem solchen könnten entsprechende Sicherungsmaßnahmen des Arbeitgebers greifen, und der Transport von personenbezogenen Daten von zuhause zur Arbeitsstelle wäre hinfällig. Egal ob in analoger oder digitaler Form.